Rückblick aufs Jahr bei der Jahreshauptversammlung - Vortrag über Patientenverfügungen

Der Siedlergemeinschafts-Vorsitzende Michael Paul ( rechts) bedankte sich beim Referenten Dr. Norbert Jüttner für seine interessanten Ausführungen zum Thema „Patientenverfügung“.Schaub
Hinterschmiding. Bei der Jahreshauptversammlung der Siedlergemeinschaft Hinterschmiding wurde auf ein abwechslungsreiches Jahr zurückgeblickt. Auch heuer sind zahlreiche Aktivitäten und Veranstaltungen geplant. Dr. med. Norbert Jüttner gab wichtige Informationen zur Notwendigkeit und zum Inhalt einer Patientenverfügung.
Der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Michael Paul dankte bei der Jahreshauptversammlung im Gasthaus Krückl der Vorstandschaft und den „aktiven“ Mitgliedern. Sein besonderer Dank galt seiner Stellvertreterin Elfriede Stadler und dem Gerätewart Hans Stadler.
In seinem Rückblick erinnerte Paul an die beiden Vorträge zum Thema „Energieeinsparung“, an die durchgeführten Ausflüge und an die weiteren Aktivitäten der Siedlergemeinschaft im letzten Jahr. Er hob hervor, dass sich die Siedlergemeinschaft auch sozial engagiert. So habe man an den Hinterschmidinger Altenclub eine Spende übergeben. Paul teilte mit, dass für dieses Jahr der Ankauf von Gerüst-Zubehör geplant sei. Außerdem soll ein zweitägiger Lehrgang zum Erwerb des „Motorsägeführerscheins“ angeboten werden. Am 18. April will sich die Siedlergemeinschaft an der „Rama Dama-Aktion“ beteiligen. Ein Drachenbaukurs sei für September geplant. Der Muttertagsausflug soll in eine Stiftsgärtnerei in Österreich führen. Am 6. Juni übernimmt die Siedlergemeinschaft die Bewirtung beim Konzert im Rahmen der „Pfingstwoche“. Auch beim Backofenfest am 15. August wird man sich wieder beteiligen. Paul wies die Mitglieder darauf hin, dass bei verschiedenen Brennstofflieferanten nunmehr auch Pellets zu „Siedlerbundkonditionen“ gekauft werden können. Der Bezirksvorsitzende Erwin Meisinger gab bekannt, dass sich das Büro des Bezirksverbandes nunmehr in der Bahnhofstraße 12a (Schramlpassage) in Freyung befindet. Er sprach auch die Namensänderung des Siedlerbundes in „Verband Wohneigentum“ an. Meisinger hob hervor, dass sich - im Gegensatz zum allgemeinen rückläufigen Trend - die Mitgliederzahl des Bezirksverbandes weiter erhöht hat. Er gab auch einen kurzen Einblick in die seit 1. Januar 2009 durchgeführte Erbschaftssteuerreform. Meisinger lobte die Gemeinde Hinterschmiding für die Siedlerpolitik in den letzten Jahrzehnten. Gute bauliche Entwicklung Bürgermeister Heinrich Lenz hob die gute bauliche Entwicklung in der Gemeinde in den letzten Jahren hervor. Innerhalb der letzten drei Jahre seien 15 Baugenehmigungen erteilt worden. Auch weiterhin seien genügend Baulücken vorhanden, so dass für die Ausweisung eines neuen Baugebietes kein Bedarf bestehe. „Die Gemeinde leistet ihren Beitrag, damit man sich in Hinterschmiding wohlfühlen kann“, meinte Lenz. Er dankte den Verantwortlichen der Siedlergemeinschaft und sicherte auch weiterhin die Unterstützung der Gemeinde zu. Kassier Fritz Ambros trug den Kassenbericht vor. Kassenprüfer Herbert Kramer bestätigte eine hervorragende Kassenführung, so dass die Entlastung der Vorstandschaft nur Formsache war. Auf Einladung der Siedlergemeinschaft referierte der Hinterschmidinger Allgemeinarzt Dr. med. Norbert Jüttner zum Thema „Patientenverfügung“: Dr. Jüttner wies darauf hin, dass die Ärzte die Pflicht haben, Leben zu erhalten. Bei Behandlungen ist ausschließlich der Wille des Patienten maßgebend. Dieser entscheidet also selbst über die Behandlung und kann eine solche auch ablehnen. In einer Patientenverfügung kann der Wille über die Art und Weise der ärztlichen Behandlung abgefasst werden. Dr. Jüttner teilte mit, dass sich die Notwendigkeit einer Patientenverfügung, die im Übrigen erst dann gilt, wenn keine medizinische Hilfe mehr möglich ist, aus der Sorge der Menschen ergibt, in einem nicht mehr zustimmungsfähigen Zustand unnötig lange am Leben erhalten zu werden. Eine solche ist besonders den Menschen zu empfehlen, die keine Angehörigen mehr haben. Jeder Mensch muss für sich genau beschreiben, welche Behandlungen er haben will und welche nicht. Ganz allgemein gehaltene Sätze sind nicht hilfreich. Eine Patientenverfügung kann auch mündlich gegenüber einer Vertrauensperson abgegeben werden, wobei allerdings zu bedenken ist, dass bei der späteren Durchsetzung Probleme auftreten könnten. Eine Patientenverfügung kann auch nach Eintritt einer Krankheit erstellt werden, sagte Dr. Jüttner. In einem solchem Fall besteht allerdings das Risiko, dass der Mensch nach einer plötzlichen und unerwarteten Krankheit (zum Beispiel Schlaganfall, Gehirnblutung, Unfall) nicht mehr in der Lage sein könnte, seinen Willen kundzutun. Dr. Jüttner machte auch auf die Möglichkeit aufmerksam, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, wenn noch nahe Angehörige oder Menschen des Vertrauens vorhanden sind. Eine solche Vollmacht kann auch auf gesundheitliche Fragen beschränkt werden. Möglichkeit der Vorsorgevollmacht Für weitere Informationen zu diesem Thema und zur Verwendung entsprechender Vordrucke empfahl Dr. Jüttner die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegebene Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“. Dr. Jüttner stellte auch den „Hospizverein im Landkreis Freyung-Grafenau e.V.“ vor, der Schwerstkranke, Sterbende und deren Angehörige begleitet. Dort sind ausschließlich ehrenamtliche Helfer im Einsatz, die zwar medizinische Laien sind, aber eine intensive und gezielte Ausbildung absolviert haben. Hospizhelfer stehen den betroffenen Menschen zur Seite, führen mit diesen Gespräche, üben aber keinerlei Pflegetätigkeiten aus. Der Hospizverein ist Partner der Palliativstation im Krankenhaus Waldkirchen. Die Hilfe steht jedem offen und ist kostenfrei. - sj |