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aktualisiert:                 08.02.2012
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Bürger sollen für die Feuerwehr spenden Drucken E-Mail
Geschrieben von PNP : 12.02.09   

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Hinterschmiding bittet um freiwillige Feuerschutzabgabe - Vorschlag sorgt für Diskussion im Gemeinderat


Von Caroline Strang
Hinterschmiding.
„Ich bin mir dessen bewusst, dass es sich hier um eine ungewöhnliche Bitte handelt und vielleicht sich nicht jeder Bürger damit identifizieren wird“, schreibt Hinterschmidings Bürgermeister Heinrich Lenz in einer Stellungnahme zu der geplante Feuerschutzabgabe. „Dennoch bitte ich um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung.“
Wie im Gemeinderat mit acht gegen sechs Stimmen beschlossen wurde, veröffentlicht die Gemeinde im VG-Blatt in den kommenden Monaten - der genaue Zeitpunkt ist noch nicht entschieden - einen Aufruf für eine freiwillige Abgabe von zehn Euro im Jahr für jeden Hauseigentümer als objektbezogene freiwillige Feuerschutzabgabe. Dieser Schritt sorgte bei der Gemeinderatsitzung in Hinterschmiding schon vorab für Diskussionen.
Lenz bezeichnete die Spende als „mögliche Einnahmequelle im Brandschutzbereich“. Bei den Bürgerversammlungen seien keine Stimmen dagegen zu hören gewesen. Diese gab es dafür im Gemeinderat.
Josef Schwarz bezeichnete es als problematisch, für den laufenden Haushalt von den Bürgern Geld einzuziehen. Auch Maria Kerschbaum sprach sich für eine projektbezogene Spende aus, nicht für die Feuerschutzabgabe. Josef Stadler befürchtete sogar, dass durch die Abgabe neue Ungleichheiten entstehen könnten - „die eine Hälfte der Haushalte zahlt, die andere nicht und die Feuerwehr brauchen dann alle“. Stadler bezweifelte, dass auf diesem Wege wirklich Geld in die Kassen komme.


Bürgermeister Lenz hielt dagegen. Seine Recherchen hätten ergeben, dass das Modell deutschlandweit sehr gut funktioniere. Ein Blick ins Internet scheint dieses Bild zu bestätigen. Zwei Gemeinden im Naturpark Fichtelgebirge jedenfalls berichten von guten Erfahrungen: Arzberg mit 5800 Einwohnern habe in einem Jahr rund 11 000 Euro an freiwilligen Spenden bekommen, Weißenstadt am See mit rund 3400 Einwohnern 5000 Euro. Außerdem sieht Lenz die Feuerschutzabgabe als Spende und gleichzeitig als Weg, die Leute mit dem Feuerwehrwesen zu konfrontieren, erklärt er weiter - als „Spende und Wachruf“ also. Acht Gemeinderäte stimmten nach der Diskussion für die Abgabe, sechs dagegen. „Also probieren wir es“, schloss Lenz die Debatte.
Klaus Raab, Kommandeur der Feuerwehr Hinterschmiding, findet, die Feuerschutzabgabe „ist generell keine schlechte Idee“, wie er auf Nachfrage der

Große Investitionen stehen heuer an
PNP sagt. Er habe durchaus vor, den Versuch zu unterstützen. „Wir könnten Zuschüsse zu den großen Einkäufen, die in diesem Jahr anstehen, gut gebrauchen. Die Feuerwehren in Hinterschmiding und Herzogsreut brauchen Ausrüstung im Bereich Atemschutz, vor allem Überhosen als Schutzkleidung.“ Diese große Anschaffung müssten auch auf jeden Fall in diesem Jahr noch gemacht werden, weil dann die Zuschüsse ausliefen. „Es kommt also einiges auf uns zu.“
Allerdings meldet er Zweifel an, ob die Bürger die Abgabe als Spendenmöglichkeit wirklich annehmen. „Ich habe mich auch auf der Bürgerversammlung dafür ausgesprochen und mit den Leuten geredet. Das Ergebnis ist allerdings noch offen und wir werden gespannt darauf warten. Das nächste VG-Blatt erscheint ja meines Wissens im März oder April. Erst danach, also frühestens im Mai, werden wir wissen, wie die Idee ankommt.“ Gerade in den letzten Tagen seien ihm jedoch negative Äußerungen zu Ohren gekommen.
In einer Stellungnahme will Bürgermeister Heinrich Lenz den Bürgern seiner Gemeinde den Schritt erklären. „Wie Ihnen sicherlich noch bekannt sein dürfte, wurde auf Grund höchstrichterlicher Entscheidungen durch das Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht im Jahre 1995 die bis dahin erhobene jährliche Feuerschutzabgabe für männliche Einwohner vom 18. bis 60. Lebensjahr in Höhe von 20 Mark ersatzlos gestrichen“, schreibt er. „Damit gingen der Gemeinde jährlich bis zu 8000 Euro für den Brandschutz verloren.“ Diesen finanziellen Einbruch konnte die Gemeinde laut Lenz anfangs noch durch Pauschalzuweisungen für kleinere Anschaffungen seitens des Freistaates Bayern, finanziert aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer, kompensieren. Seit vielen Jahren sei aber auch diese Geldquelle versiegt, so dass der komplette Aufwand, „die saldierten jährlichen Aufwendungen betragen derzeit rund 40 000 Euro“, für den Unterhalt und die sachgerechte Ausstattung beider Wehren nahezu komplett aus eigenen Haushaltsmitteln bestritten werden müsse.

Zahlung ein Ausdruck der Wertschätzung
Nur noch in satzungsmäßig genau festgelegten Einzelfällen könne heute bei Einsätzen ein Aufwendungs- und Kostenersatz erhoben werden. „Was andere Kommunen bereits mit Erfolg praktizieren, soll nun auch in der Gemeinde Hinterschmiding Schule machen“, kündigt der Bürgermeister an.
Mit der Einführung einer freiwilligen Feuerschutzspende je Hauseigentümer in Höhe von zehn Euro im Jahr solle zumindest versucht werden, den Eigenanteil in Grenzen zu halten und Rücklagen für größere Anschaffungen zu schaffen. „Gerade im Brandschutzbereich sind die Preise in den letzten Jahren explodiert und können heute schon kostenintensive Ersatzbeschaffungen nur noch über Kredite und hohe Zuschüsse der Feuerwehrvereine getätigt werden. Die Anforderungen an das Personal werden komplexer und die Einsätze immer gefährlicher. Technische Hilfeleistungen haben Brandeinsätze in der Rangfolge längst abgelöst.“
Die Gemeinde Hinterschmiding sei weiterhin bemüht, den Brandschutz im bisherigen Umfang und in der gewohnten Qualität sicher zu stellen. Mit dem freiwilligen Beitrag könne nun jeder Hauseigentümer zum Ausdruck bringen, dass er die Leistungen und permanente Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Feuerwehrleute schätze und auch weiterhin für dringend notwendig erachte. „Gleichzeitig wurde damit der Gemeinde signalisiert, dass an der notwendigen Ausrüstung auch in Zeiten knapper Kassen nicht gespart werden darf.“
Lenz sichert den Bürgern der Gemeinde zu, dass die eingehenden Spenden ausschließlich für vorgenannte Zwecke verwendet werden. Und: „Ich möchte noch einmal klarstellen, dass zur Leistung dieses Beitrages keine Verpflichtung besteht.“
 
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