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Auswahlverfahren - Breitband DSL Drucken E-Mail
Geschrieben von Alfred Schraml   

 

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Gemeinde
Philippsreut
Auswahlverfahren
 

Philippsreut, 30.03.2010

Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie

Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der Gemeinde Philippsreut gemäß der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Raum.

 

 

Inhalt:

 

1. Einleitung. 1

2. Unterversorgungssituation. 1

2.1 Betroffen sind folgende Gemeindeteile: 2

3. Zieldefinition. 2

4. Anforderungen. 2

4.1. Inhalte der Offerte: 2

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren. 3

5.1. Bewertungskriterien. 3

5.2. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene. 3

5.3. Netzbetrieb. 3

6. Sonstiges. 3

7. Fristen. 3

7. 1. Auswahlverfahren. 3


1. Einleitung

 

Die Gemeinde Philippsreut führt ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4. der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ vom 23.Juni 2008 Az.III/5-6406b2/90/1 und E 5-7554.4-33 (AllMBI S. 401) durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologienneutralität.

2. Unterversorgungssituation

Die Gemeinde Philippsreut hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1. der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt. Das Ergebnis kann auf der Internetseite der Kommune eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten angefordert werden.

 

Die Gemeinde Philippsreut (Landkreis Freyung-Grafenau, 752 Einwohner) weist lt. Bürgerbefragung Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d.h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s).

 

 

2.1 Betroffen sind folgende Gemeindeteile:

Einwohner

Alpe 13

 

Hinterfirmiansreut 74

 

Mitterfirmiansreut 215

 

 

In einigen dieser Gemeindeteile hat sich in der Bedarfsanalyse ein erhöhter Bedarf von Gewerbetreibenden, öffentlichen Einrichtungen, Freiberuflern und Landwirtschaftlichen Betrieben ergeben. Als Bedarf ist von den Befragten eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 6 Mbit/s im Höchstfall bis zu 16 Mbit/s angegeben worden.

Die betroffenen Gemeindeteile können der Liste zum Fragebogenrücklauf entnommen werden.

 

 

3. Zieldefinition

 

Ziel des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

 

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Für den gewerblichen Bedarf in oben genannten Gemeindeteilen sollte ein Datenrate von mind. 6 Mbit/s im Download gewährleistet werden.

 

Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

 

4. Anforderungen

 

Der Anbieter muss eine konkretes technisches Konzept sowie eine Ausbauplanung für das Kommunikationsnetz in den angegebenen Ortsteilen abgeben und die preisliche Ausgestaltung eines Breitbandanschlusses aufzeigen. Das Netz soll eine wettbewerbsadäquate, möglichst hohe Verfügbarkeit aufweisen.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

 

Die Offerte muss nicht alle vorgeschlagenen Ortsteile umfassen. Es kann auch eine für den Netzbetreiber realisierbare Auswahl an Ortsteilen beinhalten.

 

 

4.1. Inhalte der Offerte:

 

Ø Vorstellung des Netzbetreibers selbst

Ø Darstellung der bisherigen Erfahrung, z. B. durch bereits aufgebaute und betriebene Netze

Ø Bereits vorhandene und eingesetzte Netztechnologien

Ø Vorstellung des technischen Konzepts zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur

Ø Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload

Ø Vorstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge

Ø Vorstellung der Endkundenverträge - Vorstellung der Gebührenstruktur für die Breitbandan- schlüsse, d. h. die einmalige Bereitstellungsgebühr, Kosten für Endkundengeräte und die monatlichen Entgelte gestaffelt nach Übertragungsraten in Down- und Upload.

Ø Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s

Ø Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit

Ø Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

Ø Zeitpunkt der Inbetriebnahme

 

Der Aufwand für die genaue Ausgestaltung der Offerte der sich bewerbenden Netzbetreiber wird durch den Auftrag nicht refinanziert. Dies ist ein normaler geschäftlicher Aufwand im Rahmen eines Netzbetreibers.

 

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

 

5.1. Bewertungskriterien

Ø Erschließungsgrad

Ø Höhe der Endkundenpreise

Ø Zuschussbedarf

Ø Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)

Ø Zeitpunkt der Inbetriebnahme

 

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.

 

5.2. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.

 

5.3. Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.

 

 

6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

 

 

7. Fristen

 

7. 1. Auswahlverfahren

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 29.05.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Philippsreut eingegangen sein. (Ziffer 8).

 

8. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der von der Kommune bestellte Breitbandpate.

Breitbandpate:

Gemeinde Philippsreut

Schraml Alfred

Hauptstr. 17

94158 Philippsreut

Telefonnummer: 08550/91017

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